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Wer mit Holz heizt wird künftig beraten


Wer mit Holz heizt wird künftig beraten.

Immissionsschutz wird technischer Entwicklung angepasst.

 

Für Holzheizungen, Kaminöfen und andere kleine Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe

gelten seit dem 22. März 2010 neue Umweltauflagen. Die Verfeuerung von Holz setzt je-

doch verschiedene Luftschadstoffe frei und führt zu Geruchsbelästigungen - und dies in zunehmendem Maße. Darauf weist die Schornsteinfegerinnung Ostfriesland hin.

 

"Mit den neuen Grenzwerten werden Luftschadstoffe an der Quelle reduziert. Sie sorgen

für eine bessere Luft, Gesundheit und mehr Lebensqualität", sagt Bruno Stürenburg,

stellv. Obermeister der Innung. Mit der Novelle der 1. Bundes-Immissionsschutzverord-

nung (1. BImschV) werden die Vorgaben für Öfen und Heizungen, in denen feste Brenn-

stoffe wie beispielsweise Holz verfeuert werden, an die technischen Weiterentwicklungen

bei der Verringerung der Schadstoffemissionen angepasst.

 

"Die neugefasste Kleinfeuerungsanlagenverordnung löst die seit 1988 geltenden, ver-

alteten technischen Vorgaben für Öfen und Holzheizungen ab und fordert den aktuellen

Stand der Technik", so Stürenburg. Im Einzelnen werden u. a. anspruchsvolle Emissions-

grenzwerte für Staub festgelegt. Diese können von neuen Feuerungsanlagen, die

üblicherweise im häuslichen Bereich eingesetzt werden, wie Heizungen, Kaminöfen oder

Kachelofeneinsätzen ohne Staubfilter erreicht werden. Die Festlegung von neuen Emissionsgrenzwerten für Kohlenmonoxid führt zum Einsatz verbesserter Verbrennungs-

techniken, die im Ergebnis zudem die Geruchsbelästigungen in der jeweiligen Nachbar-

schaft reduzieren.

 

Auch für bestehende Anlagen werden Grenzwerte festgelegt. Sofern für diese Anlagen

durch eine Vor-Ort-Messung die Einhaltung der Grenzwerte nachgewiesen werden

können, ist ein zeitlich begrenzter Betrieb möglich. Erst wenn dies nicht möglich ist,

kommt zwischen den Jahren 2014 und 2024 ein Sanierungsprogramm zum Tragen.

 

"Nicht immer ist die Anlage schuld, wenn der Schornstein qualmt", sagt Stürenburg.

Vielen Betreibern fehle das Wissen und die Erfahrung im Umgang mit den Feuerungs-

anlagen. Aus die sem Grund sehe das neue Gesetz eine Beratung zum richtigen Um-

gang mit der Anlage und den einzusetzenden Festbrennstoffen vor. Außerdem wird

der Brennstoff Holz künftig regelmäßig hinsichtlich Qualität im Zusammenhang mit an-

deren Überwachungsaufgaben überprüft.

 

Eine Kostenentlastung bringt die Novelle Betreibern von Öl- und Gasheizungen:

Die Intervalle der regelmäßigen Überwachungen werden verlängert. Die bisher jähr-

liche Überwachung soll auf einen dreijährlichen beziehungsweise zweijährlichen Turnus umgestellt werden. "Damit wird dem technischen Fortschritt bei Heizungsanlagen Rech-

nung getragen, die heute wesentlich zuverlässiger arbeiten als noch vor 20 Jahren", so

der stellv. Obermeister der mehr als 50 selbstständigen Bezirksschonsteinfegermeister

in Ostfriesland.

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